1.0. Verordnung des Sozialministeriums und des Wirtschaftsministeriums
zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2)
1.0. Verordnung des Sozialministeriums und des Wirtschaftsministeriums
zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2)
§ 3 Betretungsverbot Personen, die
▪ in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder standen,
wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind,
oder
▪ Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen,
dürfen Einrichtungen im Sinne des § 1 nicht betreten.
1.2. Bitte Mund & Nasenschutz Maske tragen
Bei Folgenden Symptomen sagen Sie Ihren Termin bitte ab
(gerne finden wir einen Neuen Termin nach Erholung)
Häufigste Symptome:
▪ Fieber
▪ Trockener Husten
▪ Müdigkeit
Seltenere Symptome:
▪ Gliederschmerzen
▪ Halsschmerzen
▪ Durchfall
▪ Bindehautentzündung
▪ Kopfschmerzen
▪ Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns
▪ Verfärbung an Fingern oder Zehen oder Hautausschlag
Schwere Symptome:
▪ Atembeschwerden oder Kurzatmigkeit
▪ Schmerzen oder Druckgefühl im Brustbereich
▪ Verlust der Sprach- oder Bewegungsfähigkeit
Allgemeine Teilnahme Bedingungen von Mi-Ju-Ma Massagen & Beauty
▪ Das Mindestalter beträgt 14 Jahre
▪ Maximalgewicht beträgt 200 kg
▪ Bei Bewegungseinschränkungen, Schwierigkeiten beim Hinlegen
auf eine Liege
▪ Ansteckende Erkrankungen, akuten Erkrankungen und
Hauterkrankungen können Sie nicht am Erlebnis Teilnehmen.
▪ Eine Teilnahme während der Schwangerschaft ist erst
▪ ab dem 4. Monat bis 8 Monat in Absprache mit dem Frauenarzt
möglich. (VORBEHALT = Anwendungsänderung)